Hinweise zu rechtlichen Regelungen zur Kooperation von Jugendhilfe und Schule in den Ländern

Im Bereich der Jugendhilfe verfügt der Bund über die Gesetzgebungkompetenz. Daher sind die rechtlichen Grundlagen für die Schulsozialarbeit - als eine Form der Kooperation von Jugendhilfe und Schule - vor allem im Kinder- und Jugendhilfegesetz (kurz auch als KJHG oder SGB VIII bezeichnet) zu finden. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen zur Schulsozialarbeit befinden sich dort in den Paragraphen 1, 13, 11 und 81. Darüber hinaus sind für die Schulsozialarbeit jedoch Richtlinien und Erlaße auf dem Gebiet der Jugendhilfe und Schule und vor allem die Schulgesetze der Länder von Bedeutung. Die entsprechenden Regelungen werden im folgenden aufgeführt.

 

Regelungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendhilfe

Baden-Württemberg

Gemeinsame Richtlinien des Sozialministeriums und des Kultusministeriums zur Förderung der Jugendsozialarbeit an Schulen, des Projektes Jugendberufshelfer sowie von Jugendagenturen im Rahmen regionaler Jugendinitiativen vom 28. März 2000

Bayern

Richtlinien über die Koordinierung der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen – Gemeinsame Bekanntmachung der bayerischen Staatsministerin für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit und für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 13. August 1996 Nr. VI 1/7209 – 2/4/96 und Nr. III/4 – S4305/18 – 8/86 744

Zusammenarbeit zwischen Schulen und Erziehungsberatungsstellen in Bayern – Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Arbeit und Sozialordnung vom 18. Juli 1989 Nr. VI/2 – K 6502 – 3/86033/88 und Nr. VI 1/7233/6/88

Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst: Empfehlungen zur Zusammenarbeit zwischen Hort und Schule vom 12. Juni 1991 Nr. IV/2 – VIII/2 - 4/79372

Unterrichtung durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht, Kultus, Wissenschaft und Kunst zum Beschluss des Bayerischen Senats vom 13. Dezember 1990 – Sen. Drucksache 347/90 – Förderung von Kindergärten und Horten. Zwischenbericht zu dem Projekt "Hort an der Schule", Bayerischer Senat 1992, Sen. Drucksache 63/92

Richtlinien über die Koordination der Zusammenarbeit und über regelmäßige gemeinsame Besprechungen zwischen Jugendämtern und Schulen", gemeinsame Bekanntmachung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums vom 13. August 1996.

"Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe", "Hinweise für die Praxis", herausgegeben vom Kultusministerium und Sozialministerium, bisher nur als Entwurf vorliegend

Brandenburg

Empfehlungen des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport zur Sozialarbeit an Schulen, Rundschreiben Nr. 26/1994

Empfehlungen zur Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung der Sozialarbeit an Schulen im Land Brandenburg (Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Nr. 7, 1998, 315)

Niedersachsen

Niedersächsisches Kultusministerium: Erlass zur Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe, Runderlass vom 25. Januar 1994

Nordrhein-Westfalen

Gemeinsamer Runderlass des Innenministeriums, des Ministeriums für Arbeit, Soziales und Stadtentwicklung, Kultur und Sport, des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung, des Ministeriums für Bauen und Wohnen, des Ministeriums für Frauen, Jugend, Familie und Gesundheit v. 05. Oktober 1999

Mecklenburg-Vorpommern

Landesinitiative "Jugend- und Schulsozialarbeit – Förderung und Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe im Bereich der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit vom Dezember 1999

 

Regelungen auf dem Gebiet der Schule

 

Bayern

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), insbesondere Art. 31 Zusammenarbeit mit den Jugendämtern und Einrichtungen der Erziehung, Bildung und Betreuung

Brandenburg

Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Schulgesetz - BbgSchulG) vom 12. April 1996, insbesondere

- § 3 - Recht auf Bildung (Abs. 3 - Förderung sozial Benachteiligter durch Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe)

- § 9 - Zusammenarbeit mit anderen Stellen, öffentlichen Einrichtungen - Abs. 1 - Abschluss von Vereinbarungen zwischen Schulen und Trägern der Jugendhilfe zur Durchführung von Sozialarbeit oder Freizeitangeboten an der Schule.

- § 18 - Ganztagsangebote

Verordnung über Unterricht und Erziehung für junge Menschen mit sonderpädagogischem Förderbedarf (Sonderpädagogik-Verordnung - SopV) vom 24. Juni 1997

Bremen

Bremisches Schulgesetz § 12 Zusammenarbeit mit anderen Institutionen

Hamburg

Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) vom 16. April 1997, insbesondere

- § 3 Integration behinderter Kinder: Gemeinsame Erziehung, gemeinsames Lernen, Ausgleich von Benachteiligungen

- § 35 Beratungen: schulpsychologische und sozialpädagogische Beratung

- § 49 Maßnahmen bei Erziehungskonflikten

Mecklenburg-Vorpommern

Schulgesetz Mecklenburg-Vorpommern - SchulG M-V-, insbesondere § 60 Abs. 6 (Zusammenarbeitsgebot zwischen Schulen und Jugendhilfe).

Nordrhein-Westfalen

Schulverwaltungsgesetz (SchVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 1985 (GV. NW. S. 155), zuletzt geändert durch Gesetze vom 25. November 1997 (GV.NWS. 426 und S. 430) § 5 b - Verpflichtung der Zusammenarbeit für Schulen, mit Trägern der öffentlichen und freien Jugendhilfe.

Runderlass des Ministeriums für Schule, Weiterbildung, Wissenschaft und Forschung: Betreuung von Schülerinnen und Schülern in Schulen der Primarstufe vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) sowie in den Schulen der Sekundarstufe I nach dem Unterricht (dreizehn plus) vom 29. Dezember 1999(ABl. NRW Nr. 1/2000, S. 6) BASS 12-08 Nr. 2 (Analoge Richtlinien in Nr. 1/2000, S. 4)

Runderlass des MSWWF; Beratungstätigkeit von Lehrerinnen und Lehrern in der Schule vom 8. Dezember 1997, BAS 12-21 Nr. 4

Runderlass des MSWWF: Förderrichtlinien zur Durchführung von Vorhaben der Schulen im Rahmen des Landesprogramms "Gestaltung des Schullebens und Öffnung von Schule (GÖS)" vom 15. Dezember 1999, ABl. NRW Nr. 1/2000, S. 2 BASS 11-02

Sachsen-Anhalt

Gemeinsamer Runderlass des Kultusministerium und des Ministeriums für Arbeit, Frauen, Soziales und Jugend vom 18. Februar 1998 zur Förderung der Schulsozialarbeit in: SVBl. LSA Nr. 3/98 vom 20. März 1998

Quelle: Deutscher Verein 2000: Empfehlungen und Arbeitshilfe für den Ausbau und die Verbesserung der Zusammenarbeit der Kinder- und Jugendhilfe mit der Schule, NDV, Heft 10


zurück zur Hauptseite